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Blaues Licht Bislang noch ohne wissenschaftliche Grundlage: die Behandlung mit blauem Licht
Die Studie

„Man darf nicht verschweigen, dass es auch Therapieversager gibt. Warum, das wissen wir einfach noch nicht“, sagt Hautarzt Detlef Becker. Denn es gibt noch keine fundierten, wissenschaftlichen Studien zur Therapie mit blauem Licht – weder dazu, ob sie wirkt, noch darüber, wie sie wirkt. Die einzige Studie mit veröffentlichten Ergebnissen hat der Erfinder der Therapie, Jan Henrik Wilkens, selbst durchgeführt. Sie erfasst allerdings nur die Wirksamkeit von Hand-Bestrahlungsgeräten bei Ekzemen. Die Studie stellte hier bei den meisten Patienten eine deutliche, dauerhafte Abheilung der entzündeten Stellen fest. Es wurden aber nur zehn Personen getestet – zu wenig, um aus der Studie eine wissenschaftlich belegte Wirkung abzuleiten.

Ein erster Schritt

Auch die aktuelle Studie der Hautklinik Mainz wird das mit einer Probandenzahl von zwanzig Personen nicht schaffen. Der Fokus liegt hier allerdings nicht auf der Wirksamkeit. Die Studie soll die biologischen Mechanismen aufklären, die das blaue Licht in der Haut auslöst. Dazu entnehmen die Mainzer Ärzte vor und nach der Ganzkörper-Bestrahlung Hautproben von zwanzig Personen mit schwerer Neurodermitis. Diese Proben werden dann unter anderem auf die Anzahl ihrer Immunzellen untersucht. Damit wollen die Forscher herausfinden, wie das Licht das Immunsystem der Haut beeinflusst.
„Wir hoffen, damit das Therapieverfahren verbessern zu können und beispielsweise die Kühlung und Bestrahlungsdauer zu optimieren“, sagt Dr. Becker. Die Studie soll aber vor allem auch eine wissenschaftliche Grundlage für weitere, größere Studien schaffen. „Wenn wir einen konkreten Hinweis auf die wahrscheinlichen Mechanismen haben, so wollen wir gezielt die Abläufe zwischen Cortison und der Blaulicht-Bestrahlung in einer Folgestudie vergleichen. Hierbei soll auch die Wirksamkeit der Therapie untersucht werden“, sagt Detlef Becker.
Krankenkassen wollen Beweise

Damit sich das blaue Licht etablieren kann, sind größere Studien zur Wirksamkeit zwingend notwendig. Für die Krankenkassen zählt weniger, wie die Therapie wirkt, sondern dass sie wirkt – damit eine Übernahme der Therapiekosten überhaupt denkbar ist. „Und auch dann ist das unwahrscheinlich“, sagt Dr. Schweizer, der in seiner Hautarztpraxis in Leer auch das Hand- und Fußgerät mit blauem Licht anwendet. „Die Kaltlichttherapie ist zum Beispiel auch nicht als Kassenleistung anerkannt worden, obwohl Studien ihre Wirksamkeit belegen." Schweizer vermutet als Grund die im Vergleich zu herkömmlichen Therapien höheren Kosten. Ähnlich könnte es auch der Blaulicht-Therapie ergehen, denn auch ihre Kosten übersteigen die von Cortison- oder UV-Licht-Behandlung. „Langfristig betrachtet ist sie allerdings billiger, da eine einmalige Therapie teilweise über Jahre hinweg wirkt. Cortison oder UV-Licht hilft dagegen nur kurzfristig“, sagt Dr. Wilkens.

Ob der Blaulicht-Therapie eine erfolgreiche Zukunft bevor steht, ist also fraglich. Studienexperte Gerd Antes zu den Hürden, die es bis dahin noch zu meistern gilt: