Was strahlt wie?



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Risikowahrnehmung

Aus der Erfahrung mit anderen Strahlenarten weiß man, dass sie nicht nur einen Nutzen, sondern auch Nebenwirkungen haben können. Wissenschaftler sind sich bei der elektromagnetischen Strahlung immer noch nicht einig.

Den Meldungen über die möglichen Gefahren, die von Mobiltelefonen ausgehen, steht der hohe Gebrauch von Handys, aber auch schnurlosen Telefonen oder WLan gegenüber. Neben der nahezu abwechselnden Veröffentlichung neuer Studien mit Entwarnung oder Risikobestätigung, gibt es auch immer wieder Berichte über Bürgerinitiativen gegen Antennen, Funktürme oder sonstige Sendestationen. Damit ist aber noch nicht gesagt, dass ein großer Teil der Bevölkerung wirklich so risikobewusst ist, wie dies in Berichten oftmals dargestellt wird.
Haben Sie Angst vor Ihrem Handy?

Zwischen 2003 und 2006 befragte das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) jährlich 2.500 Deutsche. Im Kern bezogen sich die Fragen auf die Wahrnehmung möglicher Gefahren durch elektromagnetische Felder des Mobilfunks.

Von den Befragten geben 30 Prozent an, sie würden sich Sorgen machen über die hochfrequenten elektromagnetischen Felder des Mobilfunks. Im Gegensatz dazu haben sich nur 8 Prozent der Befragten sich viel mit dem Thema beschäftigt und nur 3 Prozent bezeichnen sich als gut informiert. Dabei tauchen die Risiken des Mobilfunks in den Medien in unterschiedlicher Form immer wieder auf.

Vergleicht man den Gebrauch von Mobiltelefonen mit der oftmals vermittelten hohen Risikoeinschätzung ist folgendes Ergebnis besonders interessant:
„Hinter der Nicht-Nutzung von Handys steht […] nicht zwingend eine Ablehnung dieses Kommunikationsmittels, sondern einfach ein mangelnder Bedarf. Einen Verzicht auf das Handy können sich selbst unter der Annahme eines Nachweises von gesundheitsschädigenden Einflüssen nur etwa die Hälfte der befragten Handynutzer vorstellen.“
Alle Ergebnisse und Zahlen sind hier zu finden:
http://www.emf-forschungsprogramm.de/forschung/risikokommunikation/risikokommunikation_abges/risiko_021_AbschlussB.pdf